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Im Rahmen des Steuerberatungsgesetz (§ 6 Abs.4 StBerG) übernehme ich:

Kontieren und Verbuchen der laufenden Geschäftsvorfälle
(monatlich, quartalsmäßig, jährlich)

Betriebswirtschaftliche
Beratung

Betriebswirtschaftliche Auswertungen
(Saldenlisten, Ergebnisrechnungen)

Archivierung der Kontenblätter
zur Weitergabe an die Kundschaft

Monatliche Lohn-
und Gehaltsabrechnungen

Anmeldungen
zur Lohnsteuer

Beitragsnachweise
für Krankenkassen

Meldungen
an die Berufsgenossenschaft

Bearbeiten diverser Bescheinigungen
für die Mitarbeiter und Behörden